Rechtsprechung
   BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4900
BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62 (https://dejure.org/1965,4900)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1965 - 4 RJ 325/62 (https://dejure.org/1965,4900)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1965 - 4 RJ 325/62 (https://dejure.org/1965,4900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,4900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Arbeitslosigkeit - Haupttätigkeit des Versicherten - Ausnahme bei Ruhestandsbeamten

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1963 - 12 RJ 300/61

    Witwenrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorzeitiges Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62
    der Rentenversicherung nicht definierten Begriffs von den @@759 76 AVAVG ausgegangen° Dabei hat es in Übereinstimmung mit mehreren Entscheidungen des BSG (BSG 18, 287; 20, 190) angenommen, daß für das Recht der Rentenversicherung @ 75 AVAVG nicht in seiner ganzen Strenge und in seinem ganzen Umfangs Platz greifeo Es sei nicht notwendig, daß der Versicherte bisher, und zwar in einer nicht zu weit zurückliegenden Zeit9 einer Arbeitnehmer- tätigkeit nachgegangen seia Eine solche Forderung könnte, zwar der Gesetzesfassung "wer berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflege, aber vorübergehend nicht in einem Besehäftigungsverhältnis stehe" Ü.
  • BSG, 28.09.1961 - 4 RJ 51/60

    Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62
    nehmer in Beschäftigung gestanden habe (5% 75, 85 AVAVG), wie es das Gesetz für die Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversichcrung verlangc° Das LSG meint, daß das, was das Bundessozialgcricht (BSG) insoweit in bezug auf den thcgcldanspruch von Hausfrauen ausgeführt habe (BSG 15, 131; 18, 287), auf Ruhestandsbeamte erst recht zutreffeo Die Diersttätigkeit eines Beamten falle an sich unter den Begriff der rentcnvcrsicherungspflichtigen Beschäftigung und sei nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragspflicht freigestellt, Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß der Kläger zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit bereit war, aber keine habe finden können und daß sein Kräfte- und Gesundheitszustand sowie sonstige Umstände ihn nicht hindertcn, eine Beschäftigung im Rahmen der üblichen Arbeitsmarktgcgebenheiten zu übernehmen, Die Beklagte hat die von dem LSG zugelassene Revision eingelegt und beantragt, die angefochtenen Urteile aufzuheben und die Klage abzuweiscno Der Kläger hat beantragt, die Revision zurückzuweiseno Die Revision ist unbegründet° Es ist nicht schlechthin auszuschließen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos in dem Sinne sein kann, in dem dieser Begriff in 5 1248 Abs02 RVO gemeint ist°.
  • BSG, 29.05.1963 - 1 RA 82/60
    Auszug aus BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62
    Entschluß zur Aufnahme abhängiger Arbeit gefaßt habeo Gegen diese Auffassung hat die Revision Bedenken erhoben, wie sie auch in der Entscheidung des 1° Senats des BSG vom 29" Iai 1963 - 1 RA 82/60 - geäußert werden sind" Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung ist in der Tat nicht denkriehtigu Sie dem - ebenläßt sieh nicht mit falls in der Rechtsprechung entwickelten - Gedanken vereinbaren, daß das Tatbestandsmerkmal Arbeitslosigkeit in 5 1248 Abs° 2 RVG dem Begriff zu entlehnen sei, der für das Recht der Arbeitslosenvereicherung geprägt werden ist, und daß es sogar genau darauf ankomme, was auf diesem Rechtsgebiet jeweils beim Eintritt des Versicherungsfalles gelte (BSG 14" 53; 15, 131)° Wenn in © 1248 Abe" 2 RVO' eine Verweisung auf das AVAVG in einer derart präzisen, auf bestimmte Gesetzesbestimmungen "gezielten" Weise gemeint wäre, dann darf man den Kerntatbestand dieser Vorschriften bei ihrer Anwendung im Rentenversicherungsrecht nicht antasteno Soll jedoch das Arbeitslosenvcrsicher ngsrecht nur mehr oder minder unverbindliche Finger-\ zeige geben, dann kommt es aber auf die zu einer bestimmten Zeit geltenden Vorschriften des AVAVG nicht ans Zu den wesentlichen Grundzügen, die den Begriff der Arbeitslosigkeit bilden" gehört sowohl nach dem Gesetzeswortlaut (@@75 Abs° 1, 145 AVAVG) als auch nach der Absicht des Gesetzgebers der Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft" Diese muß in der Regel, um nicht bloß vorgegeben, sondern erwiesen zu sein, in jüngerer Vergangenheit durch eine - wenn auch verhältnismäßig kurze - entlohnte Beschäftigung verwirklicht gewesen sein (Begründung zum Regierungsentwurf des AVAVG, Drucks° 1274 - .2"Wp"9 1953 - S0 889 89 und zu @ 87 a)o Das Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist keine unbedeutende Beiläufigkeit9 von der man sich für das Recht der Rentenversicherung lösen.
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Dieser Schlußfolgerung steht schon entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung des BSG zu 5 25 Abs. 2 AVG (: 5 1248 Abs. 2 BVD) aF grundsätzlich auch nicht mehr erwerbstätigen Hausfrauen (BSGE 18, 287, 288 ff : SozR Nr. 15 zu 5 1248 RVG; BSGE 20, 190, 193 ff : SOZR Nr. 19 zu 8 1248 RVO; BSG SozR Nr. 21 zu S 1248 RVG) oder im Ruhestand befindlichen Beamten mit Versorgungsberechtigung (BSG SozR Nr. 33 zu S 1248 EVO; BSGE 23, 235, 236 ff : SozR Nr. 37 zu 5 1248 EVO, BSG SozR 2200 5 1248 Nr. 15 S 28 f und Nr. 28 S 64f) - als weiterer Bezieherkreis ist derjenige der ehemals versicherungspflichtig beschäftigten Selbständigen zu nennen das vorzeitige Altersruhe- -.
  • BSG, 23.03.1976 - 5 RKn 42/75

    Überholte Rechtsprechung - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Neufassung -

    Der im Rentenrecht nicht definierte Begriff der Arbeitslosigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Rentenversicherung grundsätzlich dem Recht der Arbeitslosenversicherung zu entnehmen, das zur Zeit der Entstehung des Anspruchs auf das Altersruhegeld gilt (vgl. z.B. BSGE 23, 222, 223 = SozR Nr. 19 zu § 1267 RVO; BSGE 23, 235 = SozR Nr. 37 zu 1248 RVO; BSGE 25, 105, 106 = SozR Nr. 40 a.a.O.).
  • BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64

    Begehrung von vorzeitigem Altersruhegeld nach dem

    Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos i. S. von § 25 Abs. 2 AVG ist (vgl. BSG im SozR Bl. Aa 37 Nr. 33 zu § 1248 der Reichsversicherungsordnung - RVO - ferner BSG 23, 235 = SozR Bl. Aa 43 Nr. 37 zu § 1248 RVO und Urteile vom 23. Juli 1965 - 1 RA 143/63 - und vom 12. Januar 1966 - 1 RA 305/63 -) Dies hat auch die Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht mehr bestritten.
  • BSG, 10.08.1972 - 4 RJ 221/71
    Senat (BSG 23, 235) -" braucht für die gegenwärtig zu treffende Entscheidung nicht weiter erörtert zu werden° Gleichgültig, welche Bedeutung man dem Hinweis des Gesetzes auf die Arbeitnehmereigenschaft gibt (vgl° @ 404 Abs° 4 AFG), ein Sachverhalt wie der hier zu beurteilende gebietet, daß man neben der Meldung beim Arbeitsamt zusätzlich Belege für die wirkliche Absicht des Versicherten erwartet° Dies ist deshalb angezeigt, weil das Berufsleben eines Versicherdes Klägers - nach Erreichen der gesetzlich ten - wie im Falle.
  • LSG Niedersachsen, 09.03.1977 - L 2 J 220/76
    An den Nachweis der Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen; diese dürfen jedoch nicht überspannt werden (Anschluß ua an BSG vom 1964-02-18 11/1 RA 239/60 = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO, BSG vom 1964-04-16 11/1 RA 112/61 = SozR Nr. 21 zu § 1248 RVO, BSG vom 1965-02-04 11/1 RA 142/63 = SozR Nr. 33 zu § 1248 RVO und BSG vom 1965-08-11 4 RJ 325/62 = SozR Nr. 37 zu § § 1248 RVO).2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht